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Staatsentlastung durch Aufgabenübertragung an Schornsteinfegermeister.

Seit 25 Jahren sind die zuständigen Behörden auf Verantwortungsebene des Staates im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu überwachen (§52 des MImSchG):Schutz des Bürgers vor schädlichen Umwelteinflüssen Einhaltung vorgegebener Grenzwerte Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen (periodische Kontrollen) Erstellen eines Emissionskatasters

Über 13 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland mit relativ niedrigen Quellhöhen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei.
Darüber hinaus werden durch diese Anlagen ca. 380 Millionen Tonnen CO2 an die Umwelt abgegeben.
Zur flächendeckenden Überwachung dieser Anlagen wäre eine große Anzahl von Staatsbediensteten nötig.
Deshalb haben die staatlichen Organe nach ausführlicher Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden
dem Schornsteinfegermeister
die Überwachung der Anforderungen nach der 1. BImSchV übertragen.
Argumente:
Schornsteinfeger sind kompetente Fachleute, sie verfügen über geprüfte zugelassene und einwandfreie Messgeräte, sie sind bei der Beurteilung neutral und unabhängig, haben an der Wartung und Erneuerung der Anlagen kein wirtschaftliches Interesse, sie unterliegen der Dienstaufsicht der zuständigen Behörden und erfüllen mit ihrer unabhängigen Überwachung alle Grundsätze des Verbraucherschutzes.
Der Staat beschränkt sich auf Aufsicht über die Schornsteinfegermeister(innen) Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei wiederholter Beanstandung einer Anlage Erstellung von Emissionskatastern aufgrund der von den Organisationen des Schornsteinfegerhandwerks (Innungen, Landesinnungsverbände, ZIV) zusammengefassten Messergebnisse
Wirksamer Umweltschutz durch neutrale Überwachung. 


Energieeinsparung führt auch zur Reduzierung der Energiekosten und somit zum Vorteil des Kunden. 
 
    




 
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