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Zu unseren neuen Aufgaben seid dem Jahr 2001 gehört die Überprüfung von gewerblichen Dunstabzughauben.

Sie werden hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Bestimmungen und auf Fettablagerungen überprüft.
Die Überprüfung beginnt bei den Fettfangfiltern über den Kochstellen,
den Fettfangrinnen, über die Haubeninnenflächen bis hin zur Dunstleitung
und den Dunstschacht, der durch das Haus oder an der Aussenwand
geführt sein kann.

Vorgefundene Mängel werden, wie bei Feuerungsanlagen, mit einer Frist
für deren Beseitigung beanstandet. Fettablagerungen sind brennbare
Rückstände, die mit den Koch- bzw. Bratdünsten in die Abzugsanlagen
gelangen.

Ein Brandschaden kann dann durch einen Fettbrand in der Pfanne, oder
einem technischen Defekt elektrischer Einrichtungen, wie zum Beispiel
dem Abzugsgebläse, verursacht werden.

Je nach Nutzung einer Küche kann eine Reinigung  der Abzugsanlage durch
Fachunternehmen zweimal oder mehr im Jahr erforderlich sein. Die Fettfangfilter werden in manchen Betrieben mehrmals wöchendlich gereinigt, somit sind dann weniger Ablagerungen in der Abzugsanlage und dem Schacht zu erwarten.



 
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